Gesetzesrevision gefährdet Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportindustrie

SCHWEIZER SOLDAT, Februar 2009

Der Bundesrat plant die Revision des Güterkontrollgesetzes (GKG). Die vorgesehene Gesetzesänderung ist eine klare Verschärfung gegenüber der heutigen funktionierenden Regelung. Das hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Schweizer Exportindustrie. Damit werden ausgerechnet in einer sich verschlechternden Wirtschaftslage Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. Die Revision ist daher abzulehnen. 

Schweiz mit vorbildlicher und funktionierender Exportkontrolle

Das GKG gewährleist heute – zusammen mit dem Kriegsmaterialgesetz (KMG) – eine ständige und vergleichsweise strenge behördliche Kontrolle. Dieses bewährte Regime berücksichtigt die aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz in ausgewogener Art und Weise. Die Praxis geht heute bereits teilweise weiter als die übrige europäische Praxis. Diese Meinung vertritt auch der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» vom 27. August 2008. Die Schweiz hat in Bezug auf die Handhabung des Exports von besonderen militärischen und Dual-Use-Gütern eine Lösung entwickelt, die auf der Zusammenarbeit und dem direkten, engen Kontakt der Bewilligungsbehörde mit der Wirtschaft basiert und in dieser Form wohl einzigartig ist. Mit dem Instrument der «moral suasion», also der direkten bilateralen Empfehlung des SECO an den betroffenen Exporteur, von einer beabsichtigten, politisch jedoch als problematisch erachteten Ausfuhr abzusehen, konnten bis anhin sämtliche den Interessen der Schweiz zuwiderlaufende Exporte abgewendet werden. 

Gesetzesänderung ist unnötig

Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden, eine Bewilligung zu verweigern, sofern er dies zur Wahrung der Landesinteressen für nötig erachtet. Dabei soll er sich daran orientieren, ob gegen das betreffende Land internationale Sanktionen bestehen oder ob die Wahrung der guten Beziehungen zu anderen Staaten einem Export zuwiderlaufen würde. Die bisherigen Empfehlungen des SECO an die Exporteure, von einem bestimmten Export abzusehen, basieren auf denselben Überlegungen und waren bis anhin stets erfolgreich – ohne dass dafür der Bundesrat belastet werden musste. Dem Bundesrat steht bereits heute eine Ablehnungsmöglichkeit offen für den Fall, dass der Exporteur der Empfehlung des SECO, auf den Export zu verzichten, nicht folgen wollte. Vor dem Hintergrund der ohnehin sehr geringen Anzahl Exporte, für welche ein Verzicht nahegelegt worden ist und des Erfolgs der «moral suasion» darf zu Recht davon ausgegangen werden, dass die in der Bundesverfassung vorhandene Ablehnungsmöglichkeit für den Fall der fehlenden Kooperation eines Exporteurs ausreicht. Die Gesetzesänderung ist also unnötig. 

Der Schweizer Wettbewerbsvorteil soll nicht unnötig aufs Spiel gesetzt werden

Dank ihrer verfahrenseffizienten und trotzdem strengen Bewilligungspraxis weist die Schweiz heute noch einen Standortvorteil gegenüber anderen Ländern auf, in welchen Bewilligungsverfahren teilweise monatelang dauern können, was gerade für Exporteure, die ausschliesslich Dual-Use-Güter produzieren, äusserst wichtig ist. Mit Hilfe der «moral suasion» können im Hinblick auf die Interessen der Schweiz unerwünschte Exporte verhindert werden. Es ist meines Erachtens nachteilig, den bestehenden Standortvorteil der Schweiz zu gefährden, indem ein Ablehnungsgrund eingeführt wird, der das Bewilligungsverfahren komplizierter und damit auch zeitlich aufwändiger macht in der Wirkung aber keinen erkennbaren Vorteil bringt.

Bewährte Praxis beibehalten

Aufgrund der Tatsache, dass die exportierenden Unternehmen seit dem Bestehen des GKG den Verzichtsempfehlungen des SECO gefolgt sind und demnach Exporte, welche den Interessen der Schweiz entgegenstehen, nicht getätigt worden sind, bin ich der dezidierten Ansicht, dass kein Handlungsbedarf zur Gesetzesrevision besteht. Die vorgeschlagene Revision ist abzulehnen, denn sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportindustrie.

Ständerat Bruno Frick
Co-Präsident des Arbeitskreises Sicherheit und Wehrtechnik (asuw)

Gesetzesrevision gefährdet Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportindustrie

SCHWEIZER SOLDAT, février 2009

Newsflash

Indirekter Gegenvorschlag zur «Korrektur-Initiative» angenommen: Jetzt braucht es Planungssicherheit.

Die eidgenössischen Räte setzen der Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» (Korrektur-Initiative) einen noch weiterreichenden, indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Damit ist zwar der Rückzug der Initiative sicher, nicht aber die Exportbedingungen für Schweizer Produkte. Der Bund ist gefordert, rasch für Planungssicherheit zu sorgen.

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Medienmitteilung vom 24. März 2021: Zweimal NEIN zur Korrektur-Initiative und Gegenvorschlag

Der Bundesrat lehnt zu Recht die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» ab. Er stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Doch damit wird eine sinnvolle, differenzierte und risikobasierte Güterabwägung im Umgang mit Export-bewilligungen von Rüstungsgütern praktisch verunmöglicht. Insbesondere Defensivwaffen, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen, könnten nicht mehr verkauft werden. Der asuw empfiehlt die Ablehnung von Initiative und indirektem Gegenvorschlag.

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Medienmitteilung vom 9. März 2021: Ausfuhr von Kriegsmaterial 2020

Der markante Anstieg der weltweiten Militärausgaben wirkt sich auch auf die Kriegsmaterialausfuhr der Schweiz aus

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