Exportverbot gefährdet nationale Sicherheit und vernichtet Arbeitsplätze

Artikel von Nationalrat Markus Hutter in der Zeitschrift sicherheitspolitik, Ausgabe 1/09

Aufwuchskonzept der Armee stützt sich auf heimische Rüstungsindustrie

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt mit der Initiative «für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» ihre bekannte Taktik zur Armeeabschaffung auf Raten fort. Mit dem geforderten Exportverbot für Rüstungsgüter und besondere militärische Güter wollen sie die Schweizer Sicherheitspolitik auf Kosten Tausender von Arbeitsplätzen der heimischen wehrtechnischen Industrie und ihrer zahlreichen Zulieferer unterminieren. Eine Annahme der Initiative würde das Ende der Schweizer Rüstungsindustrie bedeuten und das Aufwuchskonzept der Armee obsolet machen.

Von Markus Hutter, FDP-Nationalrat*

Die GSoA-Exportverbots-Initiative sieht vor, die Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militärischen Gütern zu verbieten. Der Kreis der Initianten, zu dem auch die Sozialdemokratische und die Grüne Partei der Schweiz gehören, wird von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) angeführt. Damit wird auch gleich klar, worum es den Initianten geht. Mit dem Versuch, die noch bestehende Schweizer Rüstungsindustrie zu liquidieren, torpedieren sie einmal mehr die von Bundesrat, Parlament und dem Schweizer Volk getragene Sicherheitspolitik. Die Initiative ist abzulehnen, weil das geltende strenge Schweizer Recht im Bereich der Rüstungsexporte umfassend ist und sich in der Praxis bewährt.

GSoA-Initiative wider Schweizer Interessen

Der Bundesrat und die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates empfehlen dem Parlament, die schädliche Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Sie sind zu Recht der Meinung, dass die bewährte geltende Gesetzgebung für die Belange der Rüstungsausfuhren den aussenpolitischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz in ausgewogener Art und Weise Rechnung trägt. Ohne eigene industrielle Kapazitäten könnte die Einsatzbereitschaft der Schweizer Armee nicht mehr gewährleistet werden. Das Aufwuchskonzept würde obsolet. Der Souverän hat seinen Willen zu einer eigenständigen, auf Bündnisfreiheit und Milizarmee basierenden Sicherheitspolitik in allen Abstimmungen seit 1989 klar bestätigt. Ein Rüstungsexportverbot wurde letztmals 1997 mit 77,5 der Stimmen und von allen Ständen an der Urne zu Recht verworfen.

Schweizer Neutralität bedarf einer eigenen Rüstungskapazität

Eine Annahme der Initiative würde das wirtschaftliche Ende der verbleibenden selbständigen Schweizer wehrtechnischen Industrie bedeuten. Denn diese ist zwingend auf Exportmöglichkeiten angewiesen. Der Heimmarkt ist per se klein und in den letzten Jahren sogar noch deutlich geschrumpft. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft fest, dass «eine einheimische wehrtechnische Industrie für die nationale Sicherheit wichtig ist.» Um in nützlicher, der jeweiligen Bedrohung angepasster Frist die materielle Grund-Einsatzbereitschaft der Armee sicherstellen zu können, braucht es eine berechenbare und vorausschauende Rüstungspolitik und die Möglichkeit, auf Ressourcen im eigenen Land zurückgreifen zu können. Auch das für den Unterhalt und die Reparatur von Ausrüstung und Bewaffnung notwendige Know-how könnte ohne eigene industrielle Kapazitäten nicht gewährleistet werden. Die Alternativen wären eine mit unserer Sicherheitspolitik nicht zu vereinbarende totale Auslandabhängigkeit oder der neuerliche Aufbau einer horrend teuren staatlichen Rüstungsindustrie ohne Exportmöglichkeiten

Mit dem im Entwicklungsschritt 08/11 vom Bundesrat postulierten Rückbau der Kernkompetenz Verteidigung und dem Abbau der Verteidigungskräfte auf so genannte Aufwuchskerne rückt die technologische Basis dieser Aufwuchskerne noch stärker in den Fokus. Sollte sich die Bedrohungslage dereinst wieder verschärfen und müssten die militärischen Verteidigungsanstrengungen wieder verstärkt werden, müsste die Armee wieder (auf-)wachsen können. Zum Aufwuchs gehört neben Personal, Organisation und Ausbildung insbesondere die materielle Aufwuchsfähigkeit mit Ausrüstung, Bewaffnung und Trainingsgerät. Fehlt die Fähigkeit, die Ausrüstung der Armee bei Verschärfung der Sicherheitslage zumindest teilweise aus eigener Kraft sicherzustellen, so kollabiert das ganze Aufwuchskonzept.

Auslandabhängigkeit verträgt sich nicht mit unserer Sicherheitspolitik

Die Hoffnung, man könne sich im Ausland die nötige Ausrüstung beschaffen, ist trügerisch, weil sich im Bedrohungsfall jedes Land zuerst um die eigenen Bedürfnisse kümmern wird. Die Schweiz stünde allein oder sähe sich gegen ihren Willen zu sicherheitspolitischen Konzessionen gezwungen. Wenn die Schweizer Armee den verfassungsmässigen Verteidigungsauftrag nicht mehr erfüllen kann, führt der Weg zwangsläufig Richtung stärkerer Zusammenarbeit mit Verteidigungsbündnissen. Auch dies gilt es zu vermeiden. Die Konsequenzen einer Annahme der GSoA-Initiative wögen schwer: Ohne Exportfähigkeit keine Schweizer Wehrindustrie, ohne eigene Schweizer Wehrtechbasis kein glaubwürdiger Aufwuchs, ohne Aufwuchs keine unabhängige Sicherheitspolitik.

GSoA-Initiative gefährdet Tausende von Arbeitsplätzen

Der Bundesrat spricht in seiner Botschaft von mehr als 5 100 gefährdeten Arbeitsplätzen in der Schweiz. Berücksichtigt man die unvermeidbaren Auswirkungen auf die Herstellung und den Handel ziviler und Dual-Use-Güter, dann könnte sich diese Zahl ohne weiteres verdoppeln. Die Initianten stellen den durch das Ausfuhrverbot betroffenen Regionen und Mitarbeitern eine staatliche Unterstützung während zehn Jahren in Aussicht. Kostenschätzung: 532 Millionen Franken. Eine solche Umstrukturierungspolitik ist falsch: Denn staatlich subventionierte Betriebe würden funktionierende Märkte und Arbeitsplätze von Schweizer Firmen, die in anderen Branchen tätig sind, vernichten. Wenn eine Bundesratspartei wie die SP mit Steuerngeldern Arbeitsplätze zwangskonvertieren will und gleichzeitig nach staatlichen Konjunkturprogrammen schreit, so desavouiert sie ihre Wirtschaftspolitik gleich selber.

Halb- und Unwahrheiten der GSoA-Initiative

Die GSoA behauptet, dass Dual-Use-Güter – also Produkte, welche sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können – von ihrer Initiative nicht betroffen seien. Dass diese von der GSoA-Initiative nicht erfasst sind, stimmt nur nach dem Buchstaben des Initiativtextes und zeigt die wirtschaftliche Realitätsferne des Anliegens deutlich. Die Auswirkungen auf die reale Wirtschaft können nicht geleugnet werden. Die eng verknüpften Güterkategorien können nicht strikte getrennt werden – weder bei der Forschung, noch bei der Produktion, noch beim Marketing und Verkauf. Um bei einem Beispiel für besondere militärische Güter zu bleiben: Ein Unternehmen wird nicht überleben können, wenn es ausschliesslich das zivil genutzte Wärmebildgerät exportieren darf, nicht aber das militärische. Viele Kunden beziehen bei Schweizer Herstellern sowohl zivile als auch militärische Güter. Diese würden wohl gleich alle ihre Aufträge streichen, wenn sie die Rüstungsgüter nicht mehr in der Schweiz beschaffen könnten. Zahlreiche Unternehmen, die hochspezialisierte Produkte für zivile und militärische Anwendungen entwickeln und herstellen, hätten zwei Alternativen: schliessen oder ins Ausland verlegen.

Exportverbot hätte Auswirkungen auch auf zivile Güter

Die Initianten wollen auch die Ausfuhr von so genannten besonderen militärischen Gütern verbieten. Das sind Güter, die für militärische Zwecke konzipiert worden sind, die aber weder Waffen noch sonstige Mittel zur Kriegführung sind. Obwohl ursprünglich für militärische Zwecke konzipiert, finden viele dieser Produkte auch bei der Polizei oder im Zivilen Verwendung: z.B. Schutzkleidung (Personenschutz), Chiffriergeräte (Datenübermittlung), Wärmebildgeräte (Verbrechensbekämpfung), Vermessungsgeräte (Strassenbau). Im Falle einer Annahme der GSoA-Initiative müssten zahlreiche hochspezialisierte Schweizer Unternehmen aus der Maschinen-, Chemie- und Elektroindustrie sowie unzählige Zulieferbetriebe schliessen oder die Produktesparten aufgeben und ihre Betriebe restrukturieren.

Rüstungs-Exportkontrolle funktioniert auf hohem Niveau

Die geltende Schweizer Gesetzgebung für Rüstungsexporte genügt einem hohen ethischen Standard und entspricht den westlichen Massstäben. Sie ermöglicht den Schweizer Behörden, jedes Ausfuhrgesuch individuell, das heisst länder- und materialspezifisch, aber nach klaren Kriterien zu beurteilen. Die Schweizer Wehrtechnik-Industrie ist weiterhin auf verlässliche und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen. Unsere jetzige Gesetzgebung genügt den europäischen Standards vollumfänglich. Weitere Verschärfungen sind unnötig. Denn die Klarheit der momentanen Bewilligungskriterien führt dazu, dass mit unseren Standards nicht zu vereinbarende Exportvorhaben gar nicht erst eingereicht werden oder dann bei den Vorabklärungen oder im Bewilligungsverfahren hängenbleiben.

Die Auswirkungen der GSoA-Exportverbots-Initiative für unsere Sicherheitspolitik und den Wirtschaftsstandort sind beträchtlich. Auf dem Werkplatz Schweiz gerade jetzt Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen, wäre verantwortungslos. Darum ist die GSoA-Exportverbots-Initiative abzulehnen.

* Der Autor ist unter anderem Mitglied der Finanzkommission des Nationalrates und des Arbeitskreises Sicherheit und Wehrtechnik (asuw).

Exportverbot gefährdet nationale Sicherheit und vernichtet Arbeitsplätze

Article du Conseiller national Markus Hutter dans le périodique sicherheitspolitik,
vol. 1/09 (en allemand)

Newsflash

Indirekter Gegenvorschlag zur «Korrektur-Initiative» angenommen: Jetzt braucht es Planungssicherheit.

Die eidgenössischen Räte setzen der Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» (Korrektur-Initiative) einen noch weiterreichenden, indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Damit ist zwar der Rückzug der Initiative sicher, nicht aber die Exportbedingungen für Schweizer Produkte. Der Bund ist gefordert, rasch für Planungssicherheit zu sorgen.

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Medienmitteilung vom 24. März 2021: Zweimal NEIN zur Korrektur-Initiative und Gegenvorschlag

Der Bundesrat lehnt zu Recht die Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» ab. Er stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Doch damit wird eine sinnvolle, differenzierte und risikobasierte Güterabwägung im Umgang mit Export-bewilligungen von Rüstungsgütern praktisch verunmöglicht. Insbesondere Defensivwaffen, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen, könnten nicht mehr verkauft werden. Der asuw empfiehlt die Ablehnung von Initiative und indirektem Gegenvorschlag.

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Medienmitteilung vom 9. März 2021: Ausfuhr von Kriegsmaterial 2020

Der markante Anstieg der weltweiten Militärausgaben wirkt sich auch auf die Kriegsmaterialausfuhr der Schweiz aus

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